Alle Preise gelten ab dem 1.5.2024. Sie beinhalten bereits die Netzentgelte des örtlichen Netzbetreibers, Konzessionsabgaben, Belastungen aus dem KWKG, die Stromsteuer, Umsatzsteuer (z. Z. 19 %), die Belastungen aus der § 19 StromNEV-Umlage sowie die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG. Ab einem Jahresverbrauch von 2.000 kWh erfolgt eine Belieferung nach Tarif Haushalt II. Wenn für die Verbrauchsmessung ein Doppeltarifzähler installiert ist, werden die Verbrauchswerte beider Zählwerke addiert. Der Summenwert wird mit dem Verbrauchspreis abgerechnet (kWh = Kilowattstunde). Ist ein Doppelzähler installiert und wird ein Verbrauch auf dem NT-Zählwerk gemessen, erhöht sich der Grundpreis pro Jahr um 35,70 EUR brutto. Wenn für die Verbrauchsmessung moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme gemäß Messstellenbetriebsgesetz eingebaut sind, werden die Kosten für den Messstellenbetrieb auf Grundlage der vom zuständigen Messstellenbetreiber veröffentlichten Entgelte gesondert in Rechnung gestellt. Es gelten die Preisanpassungsrechte unserer „Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)“, abrufbar unter: www.kommpower.de/downloads.