

Alle Preise gelten ab dem 1.1.2025. Sie beinhalten bereits die Netzentgelte des örtlichen Netzbetreibers, Konzessionsabgaben, Belastungen aus dem KWKG, die Stromsteuer, Umsatzsteuer (z. Z. 19 %), die Belastungen aus der § 19 StromNEV-Umlage sowie die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG. Wenn für die Verbrauchsmessung ein Doppeltarifzähler installiert ist, werden die Verbrauchswerte beider Zählwerke addiert. Der Summenwert wird mit dem Verbrauchspreis abgerechnet (kWh = Kilowattstunde). Ist ein Doppelzähler installiert, erhöht sich der Grundpreis pro Jahr um 35,70 EUR brutto. Wenn für die Verbrauchsmessung moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme gemäß Messstellenbetriebsgesetz eingebaut sind, werden die Kosten für den Messstellenbetrieb auf Grundlage der vom zuständigen Messstellenbetreiber veröffentlichten Entgelte gesondert in Rechnung gestellt. Es gelten die Preisanpassungsrechte unserer „Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)“, abrufbar unter: kommpower.de/downloads/.
WISSENSWERTES ÜBER STROM
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In Deutschland ist der Grundversorger nach dem Energiewirtschaftsgesetz (§ 36 Abs. 1 S. 1 EnWG) dasjenige Energieversorgungsunternehmen in einem Netzgebiet, welches die Mehrzahl der Haushaltskunden versorgt. Häufig wird dies das örtliche Stadtwerk sein.
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