Sauber, nachhaltig und preiswert. 100% Ökostrom für Elektromobilität und Haushalt.

kommpower mobil plus (Bruttopreise)
Verbrauchspreis (ct / kWh)35,98
Grundpreis (EUR / Monat)20,42

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Ökostrom mit vielen Pluspunkten

Mit kommpower mobil plus laden Sie Ihr Elektroauto umweltfreundlich und günstig zuhause auf.

  • Einfach und günstig: Gilt für Ihren gesamten privaten Verbrauch, also neben dem Auto- auch für den kompletten Haushaltsstrom

  • kommpower mobil plus wird über Ihren bereits installierten Zähler abgerechnet

  • Exklusiv für Besitzer von Autos, die elektrisch angetrieben werden

  • Persönliche Beratung auch zur Installation einer Wallbox in Kooperation mit regionalen Partnern 

Jetzt richtig profitieren!

Gute Nachricht für kommpower mobil plus- Kunden mit reinem Elektroauto. Sie tragen aktiv dazu bei, klimaschädliche Treibhausgasemissionen zu verringern. Ab 2022 belohnt der Gesetzgeber das mit der sogenannten Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote). Wir übernehmen die Registrierung Ihrer THG-Quote beim Umweltbundesamt sowie die Vermarktung der THG-Quote an Mineralölunternehmen. Wie im Vorjahr erhalten unsere kommpower mobil plus- Kunden mit reinem Elektroauto für die Überlassung Ihrer THG-Quote in 2024 eine garantierte Prämie von 150,- €.

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Alle Preise gelten ab dem 1.5.2024. Sie beinhalten bereits die Netzentgelte des örtlichen Netzbetreibers, Konzessionsabgaben, Belastungen aus dem KWKG, die Stromsteuer, Umsatzsteuer (z. Z. 19 %), die Belastungen aus der § 19 StromNEV-Umlage sowie die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG. Ab einem Jahresverbrauch von 2.000 kWh erfolgt eine Belieferung nach Tarif Haushalt II. Wenn für die Verbrauchsmessung ein Doppeltarifzähler installiert ist, werden die Verbrauchswerte beider Zählwerke addiert. Der Summenwert wird mit dem Verbrauchspreis abgerechnet (kWh = Kilowattstunde). Ist ein Doppelzähler installiert und wird ein Verbrauch auf dem NT-Zählwerk gemessen, erhöht sich der Grundpreis pro Jahr um 35,70 EUR brutto. Wenn für die Verbrauchsmessung moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme gemäß Messstellenbetriebsgesetz eingebaut sind, werden die Kosten für den Messstellenbetrieb auf Grundlage der vom zuständigen Messstellenbetreiber veröffentlichten Entgelte gesondert in Rechnung gestellt. Es gelten die Preisanpassungsrechte unserer „Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)“, abrufbar unter: www.kommpower.de/downloads.