1. Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme am Gewinnspiel von kommpower – einer Marke der Stadtwerke Saarbrücken Beteiligungsgesellschaft mbH, Hohenzollernstraße 104-106, 66117 Saarbrücken und ihrer Kooperationspartner – ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen. Gewinnspielveranstalter ist die Stadtwerke Saarbrücken Beteiligungsgesellschaft mbH im Auftrag der unter dem Punkt „Kooperationspartner“ aufgeführten Stadt- und Gemeindewerke. Das Gewinnspiel findet unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung statt. Das Gewinnspiel startet am 02.05.2024 und endet am 12.05.2024, 23:59 Uhr.

2. Teilnahmeberechtigte

Die Teilnahme ist auf Kunden des Veranstalters beschränkt. Der Vertragspartner oder jeweils eine im Haushalt des Vertragspartners lebende natürliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann teilnehmen. Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind die Mitarbeiter des Veranstalters sowie deren Familienmitglieder. Zudem behält sich der Veranstalter vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise bei Manipulationen im Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels, bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel.

3. Teilnahme

Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch das Absenden eines vollständig ausgefüllten Teilnahmeformulars im Internet unter www.kommpower.de.
Mit der Absendung des Teilnahmeformulars im Internet akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen. Die Teilnahme ist nur bis zum Teilnahmeschluss möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt. Teilnahmeschluss für das Gewinnspiel ist der 12.05.2024, 23:59 Uhr. Zur Überprüfung des fristgerechten Eingangs dient der elektronisch protokollierte Eingang des Teilnahmeformulars beim Veranstalter. Pro Teilnehmer nimmt nur eine übermittelte Anmeldung am Gewinnspiel teil. Es ist untersagt, mehrere E-Mail-Adressen zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden.

4. Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns

Folgende Preise werden vergeben: 30 x je 2 Konzertkarten für vier in der Ausschreibung beschriebenen Alm Open-Air 2024 (17.-20.05.2024 in Landsweiler-Reden).

Die Ermittlung der Gewinner erfolgt bis zum 14.05.2024 im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern. Ist das Gewinnspiel mit einer Aufgabe verknüpft (z.B. Antwort auf eine Gewinnfrage), kommen ausschließlich diejenigen Teilnehmer in die Verlosung, welche die Aufgabe korrekt gelöst haben. Die Gewinner der Verlosung werden vom Veranstalter bis spätestens 15.05.2024 per E-Mail benachrichtigt. Im Falle einer unzustellbaren Benachrichtigung ist der Veranstalter nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen und kann einen neuen Gewinner ermitteln. Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner. Ein Umtausch sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich. Sachpreise werden dem Gewinner per Post an seine Wohnanschrift zugesendet, es sei denn der Veranstalter und der Gewinner vereinbaren eine andere Form der Gewinnübergabe. Die Versandkosten für einen Postversand übernimmt der Veranstalter. Konzerttickets werden entweder per Post oder als E-Ticket per E-Mail versandt oder an der Tageskasse hinterlegt. Hierüber informiert der Veranstalter alle Gewinner in der E-Mail-Gewinnbenachrichtigung. Versandkosten entstehen dem Gewinner nicht.

5. Beendigung des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen jederzeit zu unterbrechen oder zu beenden und diese Teilnahmebedingungen anzupassen. Es besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Gewinnspiels.

6. Datenschutz

Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels auf Grundlage Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs 1. lit a DSGVO verarbeitet. Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen (personenbezogenen) Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname, Adressdaten und E-Mailadresse wahrheitsgemäß und richtig sind. Bei Sachpreisen werden nach Ende des Gewinnspiels von den Gewinnern im Rahmen der Gewinnbenachrichtigung gegebenenfalls weitere persönliche Daten, wie etwa die Anschrift, abgefragt. Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten dienen zur Durchführung des Gewinnspiels sowie zur Zusendung der Gewinne. Bei Einwilligung des Teilnehmers zur Zusendung eines Angebotes zur Stromlieferung oder Zusendung von Werbeangeboten dienen die persönlichen Daten auch diesem Zweck. Sämtliche Daten werden nur für die genannten Zwecke und für die Dauer des Gewinnspiels gespeichert und nach Ablauf der Aktion bzw. nach Zusendung eines Angebotes gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen. Eine Ausnahme stellen für die Durchführung des Gewinnspiels beauftragte Unternehmen dar, welche die Daten zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels erheben, speichern und nutzen. Nach Ablauf der Aktion werden die personenbezogenen Daten auch von diesen Unternehmen gelöscht. Der Teilnehmer kann zu jeder Zeit Auskunft über seine beim Veranstalter gespeicherten Daten erhalten, der Nutzung seiner Daten widersprechen und deren Löschung verlangen. Hierzu genügt ein einfaches Schreiben an kommpower – Stadtwerke Saarbrücken Beteiligungsgesellschaft mbH, Hohenzollernstraße 104-106, 66117 Saarbrücken. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht. Zusätzlich haben Sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten und Einschränkung Ihrer personenbezogenen Daten sowie das Recht, im Fall der Annahme einer unrechtmäßigen Datenverarbeitung eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen. Ihre Daten werden nicht an Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gesendet. Es findet keine automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO statt. Ebenso verzichten wir auf Profiling. Weitere Regelungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten können der Datenschutzerklärung des Veranstalters unter https://www.kommpower.de/datenschutz entnommen werden.

7. Kooperationspartner

Gemeindewerke Eppelborn GmbH & Co. KG
Rathausstraße 27
66571 Eppelborn
Tel.: 06881/969180
Fax: 06881/969444
Geschäftsführer: Dr. Falk Ihrig, Carsten Ackermann

Gemeindewerke Kleinblittersdorf GmbH & Co. KG
Rathausstr. 15
66271 Kleinblittersdorf
Tel.: 06805/2008-903
Fax: 06805/2008-980
Geschäftsführer: Thomas Brach, Dr. Falk Ihrig

Stadtwerke Friedrichsthal GmbH & Co. KG
Saarbrücker Straße 150
D-66299 Friedrichsthal
Tel.: 06897 81000
Fax: 06897 8100 15
Geschäftsführer: Max Hofmann, Dr. Falk Ihrig

Stadtwerke Lebach GmbH & Co. KG
Dillinger Straße 116
66822 Lebach
Telefon: 06881/96167-0
Telefax: 06881/96167-33
Geschäftsführer: Heiko Röder, Christian Wunn

Gemeindewerke Heusweiler GmbH
Saarbrücker Straße 28
D-66265 Heusweiler
Tel: 06806/987770
Fax: 06806/9877788
Geschäftsführer: Torsten Schramm, Stefan Mohr

8. Haftung

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme am Gewinnspielen entstanden sind, es sei denn, dass solche Schäden vom Veranstalter (seinen Organen, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen) vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

9. Anwendbares Recht

Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

10.Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.