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Teilnahmebedingungen kommpowerCent

kommpowerCent ist eine Aktion von kommpower, der Energiemarke für Saarländer. kommpower ist eine Kooperation der Stadt- und Gemeindewerke Eppelborn,  Friedrichsthal, Heusweiler,  Kleinblittersdorf und Lebach in Zusammenarbeit mit der Stadtwerke Saarbrücken Beteiligungsgesellschaft. Bei der Aktion reichen gemeinnützige Vereine, Initiativen und Projekte (Projektträger) Bewerbungen für den Erhalt einer finanziellen Förderung für ein Projekt ein. Mit der Bewerbung werden insbesondere das Projekt, eine Begründung für dessen Förderungswürdigkeit sowie ein konkret benötigter Finanzierungsbetrag eingereicht.

  1. Um an der Aktion teilzunehmen, müssen Sie für und im Namen Ihres Projektes den vorliegenden Teilnahmebedingungen zustimmen. Bitte lesen Sie daher vor der Teilnahme diese Teilnahmebedingungen durch, um sicherzugehen, dass Sie sie verstehen. Mit der Absendung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich als Projektträger mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.
  1. Kommpower prüft Ihre Bewerbung nach Eingang auf ihre Zulässigkeit gemäß diesen Teilnahmebedingungen. Ist die Bewerbung zulässig, erhalten Sie eine entsprechende Bestätigung.
  1. Teilnahmeberechtigt sind gemeinnützige, lokale Projekte, die ihren Sitz bzw. Wirkungsschwerpunkt im Verbreitungsgebiet von kommpower in den folgenden PLZ-Gebieten haben: 66822 Lebach, 66839 Schmelz, 66809 Nalbach, 66636 Tholey, 66299 Friedrichsthal, 66287 Quierschied, 66589 Merchweiler, 66265 Heusweiler, 66346 Püttlingen, 66292 Riegelsberg, 66571 Eppelborn, 66557 Illingen, 66646 Marpingen, 66271 Kleinblittersdorf, 66399 Mandelbachtal, 66352 Großrosseln.
  2. Gefördert werden ausschließlich Projekte mit lokalem Bezug bzw. solche, die der Region/Bevölkerung im kommpower-Verbreitungsgebiet zugutekommen.
  3. Der Projektträger muss gemeinwohlorientiert tätig sein. Nicht zugelassen sind politische Parteien sowie extremistisch oder diskriminierende Organisationen oder solche, die gegen Moral, Sitte oder geltendes Recht verstoßen.
  4. Die fünf Kooperationspartner in Eppelborn, Friedrichsthal, Heusweiler, Kleinblittersdorf und Lebach verfügen über eine jährliche Gesamtfördersumme von rund 30.000,- Euro jeweils zu gleichen Teilen, d.h. je bis zu 6.000,- Euro pro Kooperationspartner. Jedes Stadt- bzw. Gemeindewerk bildet selbstständig ein Entscheidungsgremium, das sich aus Repräsentanten der Kommunen und/oder Mitarbeitern der Stadt- und Gemeindewerke zusammensetzt.
  5. Eine Mindestförderhöhe wird nicht festgesetzt. Die Entscheidungsgremien können Förderungen an eine beliebige Anzahl von Projekten vergeben. Die maximale Förderhöhe ergibt sich aus dem jeweiligen Anteil der Gesamtfördersumme, die jeder Kooperationspartner zur Verfügung stellt.
  6. Die maximale Förderhöhe für ein Projekt beträgt bis zu 6.000,- Euro.
  7. Gebäudebezogene Baumaßnahmen sind grundsätzlich als Projekt nicht zulässig und förderungsfähig. Dies gilt insbesondere auch für alle energetischen Baumaßnahmen.
  8. Bewerbungen, die der Refinanzierung von Arbeits- oder Dienstverträgen dienen sowie alle sonstigen Zuschüsse zu Arbeits- oder Dienstverträgen sind nicht zulässig und förderungswürdig.
  9. Die Angaben in der Bewerbung müssen der Wahrheit entsprechen.
  10. Der Projektträger verpflichtet sich im Falle einer Förderung die vollständige Summe zur Realisierung/Durchführung des Projektes zu verwenden, für das er sich beworben hat und darüber binnen eines Jahres an kommpower zu berichten.
  11. Der Projektträger räumt kommpower das unwiderrufliche Recht ein, alle Materialien, die im Zuge der Bewerbung eingereicht werden (Texte, Fotos, Logos, Videos etc.), zeitlich und räumlich unbegrenzt und ohne Einholung weiterer Lizenzen und ohne Bezahlung auf alle Nutzungsarten, ob kommerziell oder nicht-kommerziell, zu nutzen und insbesondere zu speichern, zu vervielfältigen und in allen Medien zu veröffentlichen.
  12. Bewerbungen für Projekte müssen bis zum 31.10. des laufenden Jahres online oder per Post bei kommpower bzw. deren Bevollmächtigten eingehen. Danach eingehende Bewerbungen werden im darauffolgenden Jahr berücksichtigt.
  13. Die Entscheidungen über die Vergabe der Förderungen an einzelne Projekte erfolgen i.d.R. bis zum Ende des laufenden Jahres. Nach den Entscheidungen werden die Empfänger der Förderungen benachrichtigt und alle Entscheidungen veröffentlicht.
  14. Die Postadresse zur Bewerbung lautet: Stadtwerke Saarbrücken Beteiligungsgesellschaft mbH, Stichwort: kommpowerCent, Hohenzollernstraße 104-106, 66117 Saarbrücken.
  15. Die E-Mail-Adresse zur Bewerbung lautet [email protected]
  16. Jegliche Verletzung dieser Teilnahmebedingungen, die Übermittlung falscher Angaben oder ein vergleichbar schwerer Verstoß kann nach freiem Ermessen von kommpower zum – ggf. auch nachträglichen – Teilnahmeausschluss führen.

Stand 15.11.2024. Änderungen vorbehalten.

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