Jetzt Elektroauto und Geldbeutel aufladen!
Gute Nachrichten für kommpower mobil plus- Kunden mit reinem Elektroauto
10.11.2023.
Als Fahrer und Halter von rein elektrischen Autos tragen viele unserer kommpower mobil plus- Kunden aktiv dazu bei, klimaschädliche Treibhausgasemissionen zu verringern. Ab 2022 wird dies durch den Gesetzgeber mit Hilfe der sogenannten Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) belohnt.
Bei der THG-Quote handelt es sich um ein Klimaschutzinstrument der Bundesregierung, welches dazu beitragen soll, den Ausstoß von Kohlendioxid insbesondere im Verkehrssektor zu mindern. Durch die THG-Quote werden Unternehmen, wie etwa Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe in Umlauf bringen dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu mindern. Dazu können Mineralölunternehmen auch eingekaufte Treibhausgaseinsparungen von rein elektrischen Fahrzeugen nutzen.
Wir als Kooperationspartner im kommpower-Verbund würden uns freuen, gemeinsam mit Ihnen die E-Mobilität voranzutreiben und den Verkehrssektor grüner zu machen. Zum einen starten Sie mit Ihrem Elektroauto umweltfreundlich durch und sparen Treibhausgasemissionen. Zum anderen bündeln die kommpower-Partner die THG-Quoten ihrer Kunden mit Elektroautos. Dadurch entstehen beim Verkauf der THG-Quoten an Mineralölunternehmen bessere Konditionen.
Die Nutzung der THG-Quote bei kommpower mobil plus-Kunden erfordert keinen gesonderten Zähler, sondern nur den Abschluss einer Übertragungsvereinbarung.
Wir übernehmen die Registrierung Ihrer THG-Quote beim Umweltbundesamt sowie die Vermarktung der THG-Quote an Mineralölunternehmen. Sie erhalten eine garantierte Prämie von 150,- € für die Überlassung Ihrer THG-Quote für 2024.
Die Prämie schreiben wir Ihnen bei der jährlichen Verbrauchsabrechnung gut. Neben dem Erhalt einer von Ihnen unterschriebenen Vertragsvereinbarung, benötigen wir dazu nur die Kopie der Zulassungsbescheinigung Ihres Elektroautos für das Kalenderjahr 2024.
Sollten Sie nicht selbst Fahrzeughalter sein, sondern nur nutzungsberechtigter Besitzer des Elektrofahrzeugs, bedarf es einer Berechtigung zur Vermarktung der Strommengen sowie zur Weitergabe der Zulassungsbescheinigung durch den Fahrzeughalter, z.B. durch ihre Firma. In dem Fall übermitteln wir Ihnen gerne eine entsprechende Zustimmungserklärung.
Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.